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AKTUELLER HINWEIS
Bundestag und Bundesrat haben ein neues Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen. Dieses ist zum 27. Juni 2024 in Kraft getreten und ermöglicht zum Beispiel nun generelle Mehrstaatigkeit. Wir haben diese Internetseite an die neue Rechtslage angepasst.
Bitte beachten Sie, dass bei den für die Einbürgerung in Rheinland-Pfalz zuständigen Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte aufgrund der neuen Gesetzeslage eine sehr große Nachfrage nach Einbürgerungen zu erwarten ist. Sie müssen daher mit sehr langen Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrags durch die kommunalen Einbürgerungsbehörden rechnen.

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Wiedergutmachungsregelungen
Hier erhalten Sie Informationen zur Wiedergutmachung von erlittenem staatsangehörigkeitsrechtlichem Unrecht in der Vergangenheit.



